Mit Schreiben vom 15. September 2009 hat die Bayerische Landesbank unter Hinweis auf § 15 der Anleihebedingungen die Arcandor AG aufgefordert, das beiliegende Schreiben auf ihrer Website zu veröffentlichen. Die Arcandor AG kommt dieser Aufforderung zur Veröffentlichung nach, weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dem Schreiben der Bayerischen Landesbank ausschliesslich um Erklärungen und Mitteilungen der Bayerischen Landesbank in ihrer Eigenschaft als Sicherheitentreuhänder handelt und nicht um eigene Erklärungen der Arcandor AG. Die Arcandor AG übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der dort gemachten Angaben.
Bondholder Notification (PDF, 20 KB)
Der Insolvenzverwalter der Arcandor AG i.I. wird im Interesse der Gläubiger tätig. Seine vornehmliche Aufgabe ist es daher, Wege zu finden, die vorhandenen Gläubiger-Verbindlichkeiten bestmöglich zu befriedigen. Eine Sanierung der gesamten Arcandor-Gruppe ist mittlerweile auszuschließen. Vielmehr werden das Warenhaus-Segment sowie das Versandhandels-Segment in eigenständigen Insolvenzverfahren saniert und verkauft. Sämtliche Vermögenswerte der Gemeinschuldnerin Arcandor AG i.I. werden nach den Vorschriften der Insolvenzordnung von dem Insolvenzverwalter verwertet. Der Erlös aus dieser Verwertung muss und wird zur Bedienung der ausstehenden Forderungen der Gläubiger der Arcandor AG i.I. verwendet werden.
Diese Vorgänge sind für die Aktionäre unmittelbar ohne Bedeutung: Aktionäre sind Miteigentümer und somit keine Gläubiger. Alle Maßnahmen die derzeit vonseiten der Insolvenzverwaltung durchgeführt und bekannt gemacht werden, dienen ausschließlich dem Interesse der Gläubiger. Deshalb können den Aktionären nach derzeitigem Stand des Insolvenzverfahrens weder gegenwärtige noch zukünftig realisierte Verwertungserlöse zu Gute kommen. Diese Verwertungserlöse werden den Substanzwert der Arcandor Aktie nicht beeinflussen. Die Aktionäre nehmen nicht am Verteilungsverfahren teil.
Bei Aktiengeschäften entstandene Vermögensverluste können nicht zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Nur Gläubiger können ihre Ansprüche zur Insolvenztabelle anmelden. Auch können leider Anfragen von Aktionären zum momentanen Verfahrensstand durch den Insolvenzverwalter nicht vertiefend beantwortet werden, da Insolvenzverfahren nicht öffentliche Verfahren sind.
26.06.2009 |
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Bekanntmachung nach § 15 der Anleihebedingungen (Exchangeable Bonds) |
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Nach § 12 (a)(v) der Anleihebedingungen ist jeder Anleihegläubiger berechtigt, durch Kündigung gegenüber der Hauptzahlstelle seine sämtlichen Forderungen aus den Schuldverschreibungen fällig zu stellen und Rückzahlung zu deren Nennbetrag zuzüglich gegebenenfalls hierauf bis zum Tag der Rückzahlung (ausschließlich) aufgelaufener Zinsen zu verlangen, sobald die Emittentin einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat. Zur vollständigen Mitteilung |
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16.06.2009 |
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Arcandor AG veröffentlicht keinen Halbjahresbericht |
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Die Arcandor AG streicht die für den 18. Juni 2009 vorgesehene Veröffentlichung des Konzern-Zwischenberichtes mit Stichtag 31. März 2009 (Erstes Halbjahr des Geschäftsjahres 2008/09). Zur vollständigen Mitteilung |
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08.06.2009 |
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Stellungnahme zur Rettungsbeihilfe |
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Die Arcandor AG hat zur Kenntnis genommen, dass die beantragte Rettungsbürgschaft über 437 Millionen Euro nur dann gewährt wird, wenn es über die bereits vorhandenen Zusagen weitere Beiträge von Eigentümern, Banken und Vermietern gibt. Zur vollständigen Mitteilung |
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Deutsche börsennotierte Unternehmen sind nach §15WpHG zur Veröffentlichung potenziell kursbeeinflussender Unternehmensnachrichten verpflichtet. (Ad-hoc Meldung)
15.09.2009 |
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ad-hoc meldung : Thomas Cook Group plc Aktien durch Arcandor-Gläubigerbanken vollständig verwertet |
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Die Gläubigerbanken der insolventen Arcandor AG haben unter der Führung der Bayerischen Landesbank dem Insolvenzverwalter mitgeteilt, dass alle Aktien an der Thomas Cook Group plc die die Arcandor AG sowie die Karstadt Quelle Freizeit GmbH verpfändet hatten, vollständig zum Zwecke der Rückführung der Gruppenfinanzierung verwertet worden sind. Zur vollständigen Meldung |
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