Die Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Wir haben keine Mehrstimmrechtsaktien oder andere Aktien, die besondere Rechte geben. Wir wollen den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Aktionäre verwirklichen, weil unsere Aktionäre für jede Aktie in gleichem Maße unternehmerisches Risiko tragen. Bei uns gibt es auch keine Höchststimmrechte.
Über die Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung ist sichergestellt, dass die Aktionäre an wesentlichen Entscheidungen beteiligt sind. Dies betrifft insbesondere Änderungen der Satzungen, die Ausgabe neuer Aktien und/oder Wandel- und Optionsschuldverschreibungen, Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, Gewinnverwendung und Wahl der Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat.
Die jährliche Hauptversammlung bietet den Aktionären die Möglichkeit, ihr Stimmrecht entweder selbst auszuüben oder es durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl beziehungsweise einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben zu lassen. Im Rahmen der Einberufung der Hauptversammlung erläutern wir, wie Weisungen zur Stimmrechtsausübung erteilt werden können.
Die vom Gesetz für die Hauptversammlung verlangten Berichte und Unterlagen einschließlich des Geschäftsberichts werden zusammen mit der Tagesordnung der Hauptversammlung auch hier auf der Internetseite veröffentlicht.
Darüber hinaus übermitteln wir auf Verlangen allen in- und ausländischen Finanzdienstleistern, Aktionären und Aktionärsvereinigungen die Einberufung der Hauptversammlung mitsamt den Einberufungsunterlagen auf elektronischem Wege.
Wir übertragen die Rede des Vorsitzenden des Vorstands im Internet.
Jeder unserer Aktionäre hat das Recht, in der Hauptversammlung das Wort zu Gegenständen der Tagesordnung zu ergreifen und sachbezogene Fragen und Anträge zu stellen. Im Interesse aller Aktionäre sorgt der Versammlungsleiter für eine zügige Abwicklung der Hauptversammlung. Dabei lässt er sich davon leiten, dass eine ordentliche Hauptversammlung spätestens nach vier bis sechs Stunden beendet ist.