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Corporate Governance steht im Arcandor Konzern für eine verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Führung und Kontrolle des Unternehmens. Hierdurch wird das Vertrauen nationaler und internationaler Anleger, der Finanzmärkte, der Geschäftspartner und Mitarbeiter sowie der Öffentlichkeit in die Arcandor AG gefördert.

Grundlagen und Rahmen der Corporate Governance

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Corporate Governance finden sich vornehmlich im Aktienrecht. Ergänzend hierzu hat die Regierungskommission mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex im Februar 2002 einheitliche Grundsätze für deutsche Unternehmen formuliert, damit insbesondere für ausländische Investoren die Regelungen guter Corporate Governance transparent werden. Der Corporate Governance Kodex wurde erstmals im Mai 2003 und zuletzt im Juni 2006 sowie im Juni 2007 erweitert.
Die Arcandor AG entspricht im Berichtszeitraum den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 12. Juni 2006 mit zwei Ausnahmen:
Der Zwischenbericht für das Kalenderhalbjahr wurde nicht binnen 45 Tagen und der Konzernabschluss 2007 nicht binnen 90 Tagen veröffentlicht, da die durch die Fusion der Thomas Cook AG mit der MyTravel plc neu entstandene Thomas Cook Group plc und deren Konzerngesellschaften erstmals in den Konzernabschluss der Arcandor AG einzubeziehen waren. Dies erforderte einerseits einen höheren Arbeits- und Zeitaufwand, andererseits war dem Umstand Rechnung zu tragen, dass das Geschäftsjahr für die Thomas Cook Group plc nicht wie bei der Arcandor AG am 30. September 2007, sondern erst am 31. Oktober 2007 endete.
Die für die Organe von Arcandor abgeschlossene D&O-Versicherung enthält keinen Selbstbehalt. Wir sind unverändert der Auffassung, dass die Vereinbarung eines Selbstbehalts grundsätzlich kaum geeignet ist, das Verantwortungsbewusstsein zu verbessern, mit dem die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats die ihnen übertragenen Aufgaben und Funktionen wahrnehmen. Auch ist ein Selbstbehalt im Ausland und bei vielen deutschen Unternehmen unüblich.
Vor diesem Hintergrund wird die Arcandor AG zukünftig – mit Ausnahme des Selbstbehalts bei der D&O-Versicherung – sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 14. Juni 2007 entsprechen.
Weitere Informationen zum Thema Corporate Governance – unter anderem den vollständigen Wortlaut des Kodex – finden Sie auf der Website der Regierungskommission.

Deutscher Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der Arcandor AG haben eine Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß §161 Aktiengesetz verabschiedet.

Mehr zur Entsprechenserklärung erfahren Sie hier

Die Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die vom Gesetz für die Hauptversammlung verlangten Berichte und Unterlagen einschließlich der Tagesordnung der Hauptversammlung werden auch hier auf der Internetseite veröffentlicht.

Mehr zur Hauptversammlung erfahren Sie hier

Die Arcandor AG verfügt gemäß deutschem Aktienrecht mit den Organen Vorstand und Aufsichtsrat über eine zweigeteilte Leitungs- und Kontrollstruktur. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohl des Unternehmens auf der Grundlage einer ausbalancierten Aufgaben- und Verantwortungsteilung eng zusammen. Der gesetzliche Rahmen der Zusammenarbeit wird durch die Satzung der Gesellschaft sowie die Geschäftsordnungen von Aufsichtsrat und Vorstand konkretisiert.

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Seit Einführung des Corporate Governance Kodex veröffentlicht die Arcandor AG auf ihrer Internetseite einen Finanzkalender. Dieser informiert rechtzeitig über relevante Termine. Darüber hinaus sind alle seit 2004 veröffentlichten IR- und Pressemitteilungen sowie Ad-hoc-Meldungen über das Internet abrufbar.

Mehr zur Transparenz erfahren Sie hier

Zur frühzeitigen Erkennung von wesentlichen Risiken hat die Arcandor AG ein Risikomanagementsystem implementiert. Eine detaillierte Darstellung findet sich im Konzern-Lagebericht.

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